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   BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00   

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BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00 (https://dejure.org/2000,1336)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2000 - XI R 19/00 (https://dejure.org/2000,1336)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2000 - XI R 19/00 (https://dejure.org/2000,1336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entschädigung - Vorauszahlung - Änderungsbescheid - Wirtschaftliche vernünftige Gründe - Mittellosigkeit - Außerordentliche Einkünfte - Zusammenballung

  • Judicialis

    EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1
    Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a
    Außerordentliche Einkünfte; Vorschuss; Zusammenballung

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92

    Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )

    Auszug aus BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.

    Hierauf hat der Senat bereits in seiner Entscheidung in BFH/NV 1994, 368 hingewiesen.

  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00
    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur ein einziges Mal gewährt; das BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) betraf einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung benötigte.
  • BFH, 21.04.1993 - XI R 67/92

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes für eine betriebliche Altersrente -

    Auszug aus BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00
    Die z.B. noch im Urteil vom 21. April 1993 XI R 67/92 (BFH/NV 1994, 224) gebrauchte Formulierung, dass bei einer Verteilung der Entschädigungszahlung auf zwei Veranlagungszeiträume die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulasse, verwendet der Senat nicht mehr.
  • FG Münster, 18.01.2000 - 6 K 2075/98

    Steuerbegünstigung für Abfindungen bereits bei alleiniger Zusammenballung von

    Auszug aus BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00
    Die Klage hatte Erfolg; das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 497 veröffentlicht.
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.; Beschlüsse vom 2. Februar 2001 XI B 93/00, BFH/NV 2001, 1020; vom 4. Dezember 2001 X B 112/01, BFH/NV 2002, 346, m.w.N.) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.

    Sie müssen zum Zwecke der Tarifvergünstigung grundsätzlich in einem Veranlagungszeitraum zufließen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 431, und vom 14. Mai 2003 XI R 12/00, BFHE 203, 38, BStBl II 2004, 449, beide m.w.N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1020, und in BFH/NV 2002, 346, m.w.N.).

    Dass sie --gleichsam als Vorschuss-- vor zivilrechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wurde, steht ihrer Einordnung als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht entgegen (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 431, und in BFHE 202, 486, BStBl II 2003, 881).

  • BFH, 27.03.2009 - VIII B 184/08

    Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Kapitalanlegers -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431; vom 19. Oktober 2005 XI R 24/04, BFH/NV 2006, 928; vgl. auch Schmidt/Seeger, a.a.O., § 34 Rz 17 ff.).
  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteil vom 06. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BFH, 14.05.2003 - XI R 16/02

    Entlassungsabfindung und Urlaubsabgeltung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 EStG grundsätzlich nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).

    Dass die Umorientierungshilfe vorab --gewissermaßen als Vorschuss-- noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wurde, steht dem nicht entgegen (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 431).

  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

    Die tarifbegünstigte Besteuerung nach § 34 EStG a.F., die ausschließlich der Progressionsglättung bei zusammengeballtem Zufluss von Einkünften dienen sollte, die typischerweise über mehrere Veranlagungszeiträume erzielt oder erwirtschaftet werden (z.B. BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.), hatte zu --seit Jahren erkannten-- unberechtigten Steuervorteilen bei solchen Steuerpflichtigen geführt, die auf Grund ihrer "regulären" hohen Einkommen dem höchsten Steuersatz unterlagen, bei denen die hohe Steuerprogression also nicht durch den zusammengeballten Zufluss von außerordentlichen Einkünften veranlasst war (vgl. BRDrucks 910/98; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 34 Rz. 1 f.; Borggreve in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 34 EStG Rz. 3 f.).
  • BFH, 28.01.2008 - IX B 243/07

    Keine Tarifbegünstigung bei Auszahlung einer Entschädigung in zwei

    Die gerügte Divergenz zum Urteil des BFH vom 6. September 2000 XI R 19/00 (BFH/NV 2001, 431) liegt nicht vor; das Finanzgericht (FG) hat vielmehr auf der Basis dieser BFH-Rechtsprechung entschieden.

    Verteilen sich die Entschädigungszahlungen hingegen auf zwei (oder mehr) Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung --von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen-- grundsätzlich nicht gewährt (vgl. BFH-Urteile vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831; in BFH/NV 1994, 368, und in BFH/NV 2001, 431; BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2004 XI B 117/03, BFH/NV 2005, 1252, m.w.N., auch zu hier nicht einschlägigen Ausnahmen bei Entschädigungsleistungen aus sozialer Fürsorge).

    Zwar können nach der BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831, und in BFH/NV 2001, 431) "besonders gelagerte Ausnahmen (wie z.B. Fälle finanzieller Existenznot) ... allenfalls im Wege der Billigkeit berücksichtigt werden"; damit sind aber Billigkeitsmaßnahmen i.S. des §§ 163, 227 der Abgabenordnung gemeint, die gesondert von der jeweiligen Einkommensteuerfestsetzung durchzuführen sind; darauf hat auch das FG verwiesen.

  • BFH, 04.12.2001 - X B 112/01

    Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der

    Danach sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur dann gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen (BFH-Urteile vom 21. März 1996 XI R 51/95, BFHE 180, 152, BStBl II 1996, 416; vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431, m.w.N.).

    Im Urteil in BFH/NV 2001, 431 hat sich der BFH auch gegen die in der BFH-Entscheidung vom 2. September 1992 XI R 63/89 (BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831) angesprochene Möglichkeit, dass die Steuerermäßigung einer auf zwei Jahre verteilten Entschädigungszahlung in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen könne, ausgesprochen.

  • FG Köln, 20.11.2013 - 3 K 2762/10

    Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigungen über zwei Kalenderjahre nicht

    Die von ihm in vorherigen Entscheidungen noch gebrauchte Formulierung, dass bei einer Verteilung der Zahlung auf zwei Veranlagungszeiträume die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulasse, verwendet der XI. Senat ausdrücklich nicht mehr (vgl. BFH v. 06.09.2000, XI R 19/00, BFH/NV 2001, 445; Lindberg, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 34 EStG, Rz. 34, Stand August 2012).

    Ebenfalls sind die noch in einer älteren BFH-Entscheidung als Ausnahme des grundsätzlich notwendigen Zuflusses in einem Veranlagungszeitraum aufgeführten verständlichen wirtschaftlichen Erwägungen bzw. wirtschaftlich vernünftigen Gründe (vgl. BFH v. 16.09.1966, VI 381/65, BStBl. III 1967, 2) nicht dazu geeignet, eine Ausnahme von dem Merkmal der Zusammenballung zu rechtfertigen (vgl. BFH v. 06.09.2000, XI R 19/00, BFH/NV 2001, 445; Schiffers, in: Korn, EStG, § 34, Rz. 58, Stand Juli 2010).

  • FG Nürnberg, 02.07.2009 - 7 K 328/08

    Steuerpflicht, ermäßigte Besteuerung und Unzumutbarkeit der Besteuerung einer

    Dementsprechend sind Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 lit. a EStG grundsätzlich nur dann außerordentliche Einkünfte, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird oder wenn die Entschädigung nur Einnahmen eines Jahres ersetzt, sofern sie im Jahr der Zahlung mit weiteren Einkünften zusammenfällt und der Steuerpflichtige im Jahr der entgangenen Einnahmen keine weiteren (nennenswerten) Einnahmen gehabt hat (vgl. BFH-Urteil vom 06.09.2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • BFH, 16.11.2005 - XI R 32/04

    Schmerzensgeld wegen Rufschädigung als Teil der Entschädigung für den Verlust des

    Auch inhaltlich ist der Senat von dieser Auffassung abgerückt (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2000 XI R 19/00, BFH/NV 2001, 431).
  • FG Saarland, 13.11.2003 - 2 K 300/02

    Zusammenballung von Einkünften; Anspruch auf Erlass von Steuern bei übermäßiger

  • FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 800/98

    Steuerermäßigung gem. § 34 EStG auch bei Entschädigung für Verlust des

  • BFH, 24.10.2007 - XI R 33/06

    Abgrenzung Tantieme-Entschädigung

  • FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 257/06

    Abfindung als außerordentliche Einkünfte i.S.d. § 34 des Einkommensteuergesetzes

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 24/04

    Abfindungsentschädigung

  • FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02

    Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip bei gestreckten Schadensbildern

  • FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99

    Zur Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Abfindungen, die in mehreren Teilbeträgen,

  • FG Nürnberg, 27.10.2004 - III 25/03

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 A0 bei unterlassener

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 38/04

    Außerordentliche Einkünfte; Zusammenballung; Vergleich über

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 7/01

    Vorruhestandsleistungen - Tarifvertrag - Abfindung - Außerordentliche Einkünfte -

  • BFH, 23.12.2004 - XI B 117/03

    Entschädigung - fehlende Zusammenballung

  • FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99

    Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung

  • FG Düsseldorf, 23.11.2005 - 7 K 6034/03

    Tarifbegünstigung; Abfindung; Vergleichsberechnung; Erfolgsabhängige Tantieme;

  • BFH, 02.02.2001 - XI B 93/00

    Tarifermäßigung: Zusammenballung von Einkünften

  • BFH, 06.04.2006 - XI B 86/05

    Entschädigung - ratenweise Auszahlung, halber Steuersatz

  • FG Niedersachsen, 05.08.2010 - 4 K 41/08

    Ermäßigte Besteuerung einer Abfindungszahlung als außerordentliche Einkünfte

  • FG Köln, 30.06.2004 - 8 K 4932/01

    Zum rückwirkenden In-Kraft-Treten des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

  • BFH, 25.07.2003 - XI B 204/02

    Entschädigung, Zusammenballung

  • FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4162/02

    Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten;

  • FG Hessen, 11.07.2006 - 5 K 4168/02

    Neue Tatsache; Entschädigung; Maschineller Prüfhinweis; Mehrere Zahlungen; Raten;

  • FG Köln, 15.03.2005 - 15 K 4753/04

    Abfindungszahlung

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - 13 K 159/01

    Anwendung der sogenannten Fünftelregelung auf im Dezember 1998 vereinbarte

  • FG Düsseldorf, 20.11.2003 - 15 K 2182/01

    Tarifbegünstigte Abfindung; Fünftelregelung; Unechte Rückwirkung;

  • FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00

    Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 233/98

    Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von

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